Straßenumbenennungen im Stadtteil Fraulautern nach dem Anschluss an das Deutsche Reich
Durch Verfügung vom 17. Dezember 1936 wurden zahlreiche Straßen in Saarlautern (Stadtteile 1-6) umbenannt. In Fraulautern (Saarlautern 3) waren nachfolgende Straßen betroffen:
Der Straßenzug Mühlenstrasse in Saarlautern 2 und die Rodenerstrasse in Saarlautern 3 ist jetzt Berlinerstrasse
Brückenstrasse in Saarlautern 3 und Saarlautern 1 zusammen werden durchgeführt als Brückenstrasse
Die Saarlouiserstrasse ist Schillerstrasse
Die Kaiser-Wilhelmstrasse ist Gorch Fockstrasse
Die Viktoriastrasse ist Hermann Lönsstrasse
Die Adalbertstrasse ist Walter Flex-Strasse
Die Engelstrasse ist Göthestrasse
Die Gartenstrasse ist Kleiststrasse
Die Klosterstrasse ist Theodor Körnerstr.
Die Hindenburgstrasse wird als Hindenburgstrasse
verlängert bis zur Rodener-Schanze
Die Saarstrasse ist Schlageterstrasse
Die Werderstrasse ist Eupenerstrasse
Die Karthäuserstrasse ist Hamburgerstrasse
Die Friedhofstrasse ist Bremerstrasse
Die Mittelstrasse ist v. Tschammer u. Osten-Strasse
Der Adolf Hitlerplatz heisst Josef Göbbelsplatz
Siedlung am Kreuzberg:
Ausgehend von der zum Lachwald führenden Reichsstrasse erhalten die einzelnen Strassenzüge in der Siedlung, an der seitherigen Bebauungsgrenze beginnend, folgende Bezeichnungen:
1.) Schwabenstrasse
2.) Pfälzerstrasse
3.) Frankenstrasse
4.) Hessenstrasse
5.) Preussenstrasse (jetzt: Beethovenstrasse)
6.) Sachsenstrasse (jetzt: Mozartstrasse)
7.) Bayernstrasse (jetzt: Heinestrasse)
Die Parallelstrasse zur Reichsstrasse und Hermann Göringstrasse erhält die Bezeichnung Friesenstrasse (jetzt: Lisztstrasse)
Anmerkung: Nach dem Kriege wurden die Straßennamen wieder rückbenannt; die oben genannten vier ersten Straßen behielten ihren Namen. Die Preussenstrasse, Sachsenstrasse, Bayernstrasse und Friesenstrasse erhielten neue Namen. Auch einige Straßen im „Unterdorf“ wurden neu benannt. Der Platz in der Ortsmitte erhielt bisher keinen neuen Namen. Nach Verbreiterung der Rampe zur Brückenauffahrt verlor dieser Platz etwa die Hälfte seiner vorherigen Größe. Die Schreibweise der umbenannten Straßen ist buchstabengenau der Verfügung vom 17. Dezember 1936 entnommen.